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BRANDSCHUTZ

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Brandschutz

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 ist eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für Maßnahmen, die Brände verhüten sollen.

Die Notwendigkeit für eine Brandschutzordnung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, aus Auflagen von Behörden und/oder Versicherungen.

Die Beschäftigten sind mit den Inhalten der Brandschutzordnung vertraut zu machen.

Teil A der Brandschutzordnung richtet sich als Aushang an alle Personen (Beschäftigte, Mitarbeiter sowie Mitarbeiterinnen von Fremdfirmen, Besucher und Besucherinnen), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten und gibt grundlegende Hinweise zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall.

Teil B der Brandschutzordnung ist für alle Personen gedacht, die sich nicht nur vorübergehend im Betrieb aufhalten. Dies sind z. B. die Beschäftigten des Betriebes aber auch Beschäftigte von Fremdfirmen, die längerfristige Arbeiten im Betrieb ausführen. Er gibt Hinweise auf Maßnahmen zur Brandverhütung sowie auf das Verhalten im Brandfall.

 

Teil C richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten nach Teil A und B der Brandschutzordnung hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen werden (z. B. Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).

Brandschutzordnungen müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person (z.B. Brandschutzbeauftragte) zu prüfen.