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BRANDSCHUTZ

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Brandschutz

Flucht- & Rettungsplan

In Unternehmen, deren Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung es erfordern, ist nach Arbeitsstättenverordnung oder aufgrund behördlicher Auflagen ein Flucht- und Rettungsplan zu erstellen.

Flucht- und Rettungspläne können z. B. erforderlich sein:

  • bei unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung),
  • bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr) oder
  • in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).

Im Flucht- und Rettungsplan werden Verhaltensweisen und Abläufe in Gefahrenfällen, wie Brand, Evakuierung, Unfall, grafisch unterstützt festgelegt. Diese Pläne werden an geeigneten Stellen im Unternehmen, auf den jeweiligen Standort des Betrachters bzw. der Betrachterin bezogen lagerichtig, ausgehängt, z. B. vor Aufzugsanlagen, in Pausenräumen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen und an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen.

Text und Darstellung sollten entsprechend den Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (ASR A1.3) so gewählt werden, dass auch betriebsfremde Personen sich leicht orientieren können. Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang sind auch Sammelstellen festzulegen und zu kennzeichnen. Außerdem sind die Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutz-einrichtungen sowie der Standort des Betrachters oder der Betrachterin in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen.

Im Rahmen der Unterweisung müssen die Beschäftigten mit dem Flucht- und Rettungsplan vertraut gemacht werden, dazu gehören auch regelmäßige praktische Übungen.