Teil A der Brandschutzordnung richtet sich als Aushang an alle Personen (Beschäftigte, Mitarbeiter sowie Mitarbeiterinnen von Fremdfirmen, Besucher und Besucherinnen), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten und gibt grundlegende Hinweise zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall.
Teil B der Brandschutzordnung ist für alle Personen gedacht, die sich nicht nur vorübergehend im Betrieb aufhalten. Dies sind z. B. die Beschäftigten des Betriebes aber auch Beschäftigte von Fremdfirmen, die längerfristige Arbeiten im Betrieb ausführen. Er gibt Hinweise auf Maßnahmen zur Brandverhütung sowie auf das Verhalten im Brandfall.